Immobilien­wertermittlung - Leistungsumfang

Gebäudewert­ermittlung - erfahren und kompetent

Die Schätzung eines Immobilienpreises ist nur fundiert, wenn alle wertrelevanten Objekt­eigenschaften sachkundig unter die Lupe genommen werden. Für eine Wertermittlung ist es zwingend notwendig die Immobilie in der Örtlichkeit zu besichtigen und sich mit der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation auseinanderzusetzen. Ich nehme Ihre Immobilie auf den Prüfstand.

Sie erhalten zeitnah ein Verkehrswert­gutachten, das die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Verkehrswertermittlung berücksichtigt, darunter das Baugesetzbuch, die Immobilienwertermittlungsverordnung, die Wertermittlungsrichtlinie, die Sachwert­richtlinie, die Ertragswertrichtlinie, die Vergleichswertrichtlinie, die Baunutzungs­verordnung, das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Jedes Gutachten enthält entsprechend umfängliche Berechnungen und erläutert den Wert Ihrer Immobilie klar und ausführlich.

Im Einzelfall ist es auch möglich, ein Kurzgutachten im vereinfachten Verfahren der Schätzung auf Basis einiger zentraler Angaben und Werte zum Objekt von Ihrer Seite zu erstellen. Diese Werteinschätzung berücksichtigt auch die normierten Wertermittlungsverfahren.

Welches Verfahren für Sie in Frage kommt, sollten wir im kostenlosen Erstberatungsgespräch besprechen.

Sie erreichen mich unter 0175 / 405 58 87 oder 0451 / 290 70 29

Wertermittlung im Detail

Eine vollständige Wertermittlung in einem Verkehrswertgutachten umfasst vor allem folgende Einzelleistungen:

  • Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
  • Fotodokumentation zum Bewertungsobjekt
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Beschreibung wertrelevanter Merkmale des Objektes
  • Ausführliche Beschreibung der Grundstücksmerkmale
  • Feststellung der privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Situation
  • Ermittlung des marktgerechten Bodenwertes
  • Ausführliche Begründung des anzuwendenden Wertermittlungsverfahrens
  • Ableitung des Verkehrswertes aus dem Verfahren mit der höchsten Relevanz
  • Ausführliche Begründungen zu den wertbeeinflussenden Faktoren
  • Beachtung der wertrelevanten Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung nicht eingetragener Rechte und Belastungen
  • Augenscheinliche Bewertung von Bauschäden und Mängeln

Verkehrswert (Marktwert)

Der Verkehrswert (Marktwert) wie er in § 194 Baugesetzbuch definiert ist, wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung wertrelevanter Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Marktwert um die Prognose des wahrscheinlichsten Immobilienwertes.

Nach der Immobilienwertermittlungs­verordnung stehen zur Ermittlung des Verkehrswertes drei normierte Verfahren zur Verfügung: Das Vergleichswertverfahren - Was kosten vergleichbare Grundstücke? Das Sachwert­verfahren - Was kosten Grundstück und Gebäudesubstanz? Das Ertragswert­verfahren - Welcher Barwert ergibt sich aufgrund von Mieteinnahmen unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz.