Immobilienbewertung - Was ist mein Haus wert?
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen und sich dabei nicht ungeprüft auf die Aussagen des Maklers oder Verkäufers verlassen? - Vielleicht müssen Sie durch Auflösung der Gemeinschaft den Zugewinn feststellen lassen? - Sie möchten Ihre Immobilien den Kindern überschreiben und dabei den Wert gerecht aufteilen? - Sie brauchen ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigen gemeinen Werts bei Überschreitung der Freibeträge nach § 16 ErbStG - Sie möchten Ihr betriebliches Vermögen in Ihr Privatvermögen überführen und benötigen verschiedene Haus- und Grundstücksbewertungen? - Alles das können Gründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sein.
Als Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten erhalten Sie von mir eine klare und marktgerechte Immobilienbewertung durch einen verlässlichen Partner und geprüften Fachmann in Ihrer Nähe.
Ich erstelle Ihnen auf Wunsch ein Kurzgutachten oder ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung der nachfolgenden Definition des Verkehrswerts im §194 des Baugesetzbuchs, der Immobilienwertermittlungsverordnung und weiterer Richtlinien und Normen.
Verkehrswert § 194 BauGB - "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
So bekommen Sie schnell Klarheit über den Verkehrswert - Marktwert der betreffenden Immobilie.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Seite und wenn Sie mehr über das Thema Immobilienwertermittlung wissen möchten, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
Regionalität spielt bei der Wertermittlung von Immobilien eine große Rolle. Legen Sie Wert darauf, dass der Immobiliensachverständige ortskundig ist und sich in seiner Region gut auskennt. Nur ein regionaler Sachverständiger ist mit dem örtlichen Immobilienmarkt vertraut. Ich stehe Ihnen in nachfolgenden Regionen und Städten gerne zur Seite.
- im Raum Lübeck, Hamburg und Umgebung,
- im Kreis Ostholstein mit den Städten/Gemeinden Bad Schwartau, Neustadt in Holstein, Heiligenhafen und auf der Ferieninsel Fehmarn,
- im Kreis Stormarn, etwa in Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinfeld,
- im Kreis Herzogtum Lauenburg mit Ratzeburg, Mölln, Groß Grönau,
- im angrenzenden Nordwestmecklenburg
Immobiliensachverständiger
Dipl.-Ing. (FH) Carsten Voß
info@sachverstaendiger-voss.de
0175 / 405 58 87
0451 / 290 70 29
0451 / 290 70 28